Institutionelles Schutzkonzept
Alle katholisch-kirchlichen Institutionen im Bistum Münster sind laut der Präventionsordnung dazu verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Pfarrei kam dieser Verantwortung nach und setzte im April 2022 das für die Pfarrei Liebfrauen-Überwasser gültige Institutionelle Schutzkonzept (ISK) in Kraft.
Klicke hier, um das Institutionelle Schutzkonzept herunterzuladen.
PRÄVENTIONSFACHKRÄFTE
Mit der Inkraftsetzung des ISK sind auch zwei Präventionsfachkräfte für Fragen rund um das Thema Prävention und Schutzkonzept benannt worden. Carolina Merins, Sozialpädagogin und Erzieherin, und Pastoralreferent Stefan Scholtyssek sind für folgendem beispielhafte Fragen oder Themen ansprechbar:
- Ich möchte mich informieren. Was ist das Institutionelle Schutzkonzept? Welches Ziel hat es?
- Ich bin ehrenamtlich in der Pfarrei engagiert. Was muss ich hinsichtlich des ISK beachten?
- Warum muss ich eine Präventionsschulung besuchen? Was ist Inhalt einer Schulung?
- Was ist ein erweitertes Führungszeugnis? Warum muss ich es für meine Tätigkeit in der Pfarrei vorzeigen?
- Welche nicht-kirchlichen Ansprechpartner:innen gibt es für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt?
- Was kann ich tun, wenn ich grobe Vermutungen habe, dass ein Kind/Jugendlicher betroffen ist von sexualisierter Gewalt?
- Bei wem kann ich mich beschweren, wenn ich eine Beobachtung gemacht habe, bei der ich das Gefühl hatte, dass sie nicht in Ordnung gewesen ist?
- …
Zur Beantwortung dieser oder anderer Fragen sind Carolina Merins und Stefan Scholtyssek ansprechbar bzw. vermitteln weitere Kontaktmöglichkeiten falls gewünscht.
Kontakt:
Präventionsfachkräfte
Carolina Merins
Stefan Scholtyssek
scholtyssek@bistum-muenster.de
Tel.: 0176-31338259