Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrei zuständig und verantwortlich. Er ist die „körperliche Vertretung“ der „juristischen Person Kirchengemeinde“ und demokratisch durch die Gemeindemitglieder gewählt.
Grundlage für seine Arbeit ist das “Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924. Das Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen natürlichen oder juristischen Personen schließen will, so sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes die Vertragspartner auf Seiten der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde und ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.
Er ist Dienstgeber für alle Angestellten, vergibt und verwaltet Erbbaurechte, ist verantwortlich für die Unterhaltung und Instandsetzung der Immobilien.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als dem Vorsitzenden, dem auf Grund der bischöflichen Verordnung angehörenden Pfarrer oder Kaplan sowie den gewählten Gemeindemitgliedern.
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Die derzeitigen gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand sind:
Magdi Abdelkader, Elisabeth Becker-Jostes, Andreas Franke, Jürgen Greiwe, Dirk Große Erdmann, Annegret Grotefeld, Veronika Güttler, Gregor Harbaum, Norbert Kreuzheck, Christoph Menges, Mechthild Nottberg, Franz-Josef Rößing, Yanti Stroetmann, Alfons Voß, Prof. Dr. Peter Josef Witte und Timo Wittkamp.
Stellvertretende Vorsitzende ist z. Zt. Yanti Stroetmann.
Wir freuen uns jederzeit über Interesse an diesen Aufgaben. Es bietet sich die Option, aktiv an der Gestaltung der gemeindlichen Belange mitzuwirken. Ebenso wichtig ist natürlich die Stimmabgabe der Gemeindemitglieder.
TERMIN
Der Kirchenvorstand tagt in der Regel 1 x im Monat. Die einzelnen Fachgremien treffen sich in den Zwischenzeiten in kleinen Gruppen zur Abstimmung und Absprache.
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen sind im Herbst 2025. Wer Interesse an einem Engagement für die Kirchengemeinde auf der demokratischen Entscheidungsebene hat, kann sich gerne im Pfarrbüro melden und so das Gespräch mit den amtierenden Kirchenvorstandsmitgliedern suchen.
AKTIONEN
Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu einzelnen Themen einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
Kontakt:
über die Verwaltungsreferentin
Barbara Tietz
0251/ 384 22 06 22
tietz@bistum-muenster.de