Der Kirchenvorstand ist das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen, beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeiter:innen aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
Der Pfarreirat hat Aufgaben, die darin münden, die Mitverantwortung aller Getauften für das kirchliche Leben zu stärken. Konkrete Vorhaben in diesem Sinne sind: in der Orientierung am Lokalen Pastoralplans der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser die Leitsätze konkret umzusetzen, z.B. Ehrenamtlichen bei Qualifizierung und Weiterbildung zu helfen, die Vernetzung der Gruppen und Einrichtungen der Pfarrei zu etablieren, in der Liturgie und bei Katechese-Konzepten mitzudenken und mitzuwirken, den ökumenischen und interreligiösen Dialog zu fördern und das, was uns in der Kirche aktuell bewegt, für unsere Kirche vor Ort mit zu bedenken und ins Wort zu bringen.
Am Wochenende 8./9. November 2025 werden im Bistum Münster die Pfarreiräte und im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums die Kirchenvorstände neu gewählt, so auch in unserer Pfarrei.
Es wird verschiedene Möglichkeiten zur Wahl geben: Online-Wahl, Brief-Wahl und auch vor Ort im Wahllokal (den Pfarrzentren). Ab Mitte Oktober werden hierzu die Unterlagen an alle wahlberechtigten Katholiken der Pfarrei geschickt.
Wir möchten Sie jetzt schon bitten, von Ihrer Stimme Gebrauch zu machen!
Kandidat:innenlisten zur KV- und PR-Wahl
Für die am 08./09. November 2025 stattfindende Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl veröffentlicht der Wahlvorstand vom 08. bis 22.08. die endgültige Kandidatenlisten für die beiden Gremien. Diese sind hier nachzulesen.


Einsichtnahme in Wähler:innenlisten möglich
Für die Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahl wurde die Liste der Wahlberechtigten erstellt.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in der Liste zu prüfen und darüber Auskunft zu erlangen. Dies ist ab dem 23.08. für eine Woche zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro St. Michael möglich.