für unseren Friedhof St. Sebastian
Zum 01.07.25 tritt für unseren Friedhof St. Sebastian in Nienberge eine neue Satzung sowie eine aktualisierte Gebührenordnung in Kraft. Gemäß dem Kommunalabgabegesetz NRW ist eine Kirchengemeinde verpflichtet, die Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu kalkulieren. Da die Kalkulation bereits seit mehreren Jahren überfällig war und die Gebühren daher lange Zeit nicht angepasst wurden, hat der Kirchenvorstand die Kalkulation im Jahr 2024 an eine externe Firma vergeben.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Kirchengemeinde mit den eingenommenen Gebühren keinen Gewinn erzielen darf. Um dies sicherzustellen, wird zukünftig alle drei Jahre eine Nachkalkulation durchgeführt.
Die neue Friedhofs-Satzung und die Gebührenordnung können im Pfarrbüro sowie auf unserer Homepage eingesehen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Friedhofsausschusses gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das Pfarrbüro Nienberge.