Institutionelles Schutzkonzept

der Pfarrei Liebfrauen-Überwasser

Institutionelles Schutzkonzept

// MISSBRAUCH IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE

Seit etlichen Jahren erschüttern immer wieder Berichte über sexuellen Missbrauch und den Umgang mit Straftätern die katholische Kirche. Im gesellschaftlichen und medialen Fokus stehen nicht nur die unsäglichen Taten besonders von Priestern und Klerikern. Vor allem die Versuche von Bischöfen und anderen Verantwortungsträgern, die Missbrauchstaten zu vertuschen und Straftäter zu schützen, lässt viele Gläubige fassungslos zurück.

Trotz eindeutiger Verfehlungen von Priestern und Verantwortungsträgern in den Bistümern muss festgehalten werden, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht nur ein kirchliches Problem ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches. Statistiken lassen erkennen, dass im Durchschnitt zwei Kinder pro Schulklasse von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

In Folge der reihenweisen Aufdeckung von Fällen sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche haben die deutschen Bischöfe diverse Präventions- und Rahmenordnungen für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen erlassen. Viele Bistümer haben nach der MHG-Studie (Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland) eigene Gutachten in Auftrag gegeben, um die Situation im eigenen Bistum zu erheben.

Über die folgenden Links können Informationen zu den vorangehenden Punkten eingesehen werden:

 

// INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT DER PFARREI

Die Präventionsordnung, die Bischof Felix für das Bistum Münster in Kraft gesetzt hat und die somit die Pfarrei Liebfrauen-Überwasser betrifft, gibt vor, dass alle kirchlichen Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen haben (PrävO §3).

Der Pfarrer und die verantwortlichen Gremien der Pfarrei kamen ihrer Pflicht nach und setzte im April 2022 das für die Pfarrei Liebfrauen-Überwasser gültige Institutionelle Schutzkonzept (ISK) in Kraft. Auf dieser Seite informiert die Pfarrei vollends über das ISK und die relevanten Punkte für die Pfarrei und ihre Gemeindeteile.

  • Klick hier, um das Institutionelle Schutzkonzept herunterzuladen

 

// PRÄVENTIONSFACHKRÄFTE

Mit der Inkraftsetzung des ISK sind auch zwei Präventionsfachkräfte für Fragen rund um das Thema Prävention und Schutzkonzept benannt worden. Carolina Pott, Sozialpädagogin und Erzieherin, und Pastoralreferent Stefan Scholtyssek sind für folgende beispielhafte Fragen oder Themen ansprechbar:

  • Ich möchte mich informieren. Was ist das Institutionelle Schutzkonzept? Welches Ziel hat es?
  • Ich bin ehrenamtlich in der Pfarrei engagiert. Was muss ich hinsichtlich des ISK beachten?
  • Warum muss ich eine Präventionsschulung besuchen? Was ist Inhalt einer Schulung?
  • Was ist ein erweitertes Führungszeugnis? Warum muss ich es für meine Tätigkeit in der Pfarrei vorzeigen?
  • Welche nicht-kirchlichen Ansprechpartner:innen gibt es für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt?
  • Was kann ich tun, wenn ich grobe Vermutungen habe, dass ein Kind/Jugendlicher betroffen ist von sexualisierter Gewalt?
  • Bei wem kann ich mich beschweren, wenn ich eine Beobachtung gemacht habe, bei der ich das Gefühl hatte, dass sie nicht in Ordnung gewesen ist?

Zur Beantwortung dieser oder anderer Fragen sind Carolina Pott und Stefan Scholtyssek ansprechbar bzw. vermitteln weitere Kontaktmöglichkeiten falls gewünscht.

 

// KONTAKT

Carolina Pott
pott-c@bistum-muenster.de

Stefan Scholtyssek
scholtyssek@bistum-muenster.de
0176-31338259

 

// ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS

Die Präventionsordnung des Bistums und auch das Institutionelle Schutzkonzept geben jeweils vor, dass haupt- und ehrenamtlich engagierte Personen im Kinder- und Jugendbereich ein erweitertes Führungszeugnis beim Anstellungsträger bzw. bei der Pfarrei vorzeigen müssen.

Ein detailliertes Informationsblatt zu diesem Themenkomplex finden Interessierte hier